Allgemeine Geschäftsbedingungen Ride & Bike

 

§ 1 Vertragsschluss

  1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An Ihr Vertragsangebot sind Sie für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.
  2. Die Buchung hat auf schriftlichem Wege mit unserem Anmeldeformular zu erfolgen.
  3. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.
  4. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie eine Buchung vornehmen, wie für Ihre eigene einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.

§ 2 Vertragsgrundlagen

  1. Unsere vertragliche Leistungspflicht bestimmt sich nach dem Angebot und der Buchungsbestätigung und allen von uns bereitgestellten ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise.
  2. Internetbeschreibungen, die nicht von uns ausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reise werden oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

§ 3 Bezahlung

  1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung i. H. v. 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf unser Konto bei der Emsländischen Volksbank Lingen, IBAN: DE56 2666 0060 0058 1330 02 BIC GENODEF1LIG, zu erfolgen und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Bleibt die Zahlung aus, sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 30,00 EUR zu erheben.
  2. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
  3. Soweit wir zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage sind und Ihnen kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistung oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
  4. Leisten Sie die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gem. Paragraph 4 zu belasten.

§ 4 Rücktritt vor Reisebeginn / Stornokosten

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber schriftlich zu erklären.
  2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Die Anzahlung wird in diesem Falle nicht zurück erstattet. Des Weiteren können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen um unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
  3. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
  • Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • Bis 60 Tage vor Reiseantritt 40 %
  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • Bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 %
  • 14. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 %

Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

  1. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkretere Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Machen wir einen solchen Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
  2. Teilstornierungen schließen eine Verrechnung aus.
  3. Beträge unter 10,00 EUR werden wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht zurückerstattet.
  4. Ihnen wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
  5. Ihr gesetzliches Recht entsprechend der Bestimmung des § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

§ 5 Umbuchungen

  1. Ein Anspruch nach Vertragsschluss auf etwaige Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Ihren Wunsch dennoch vorgenommen, können wir zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 25,00 EUR pro Kunden erheben.
    Auch besteht kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich Teilnehmer, Gastboxen und Leihpferde. Sofern eine Umset-zung möglich ist, können wie diese mit einem Umbuchungsentgelt in Höhe von 15,00 EURO berechnen.
  2. Umbuchungswünsche, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Paragraph 4 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger neuer Anmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  1. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

§ 7 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

  1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.(siehe Hausordnung)
  2. Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.

§ 8 Inanspruchnahme von Leihpferden

  1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Leihpferdes ist ein Gewicht von maximal 85 Kilogramm. Sollten Sie dieses Gewicht überschreiten, sind wir aus tierschutzrechtlichen Gründen berechtigt, die Zurverfügungstellung eines Leihpferdes zu verweigern.
  2. Wir sind berechtigt, bei begründeter Annahme, dass Sie im Anmeldeformular ein falsches Gewicht von unter 85 Kilogramm angegeben haben, zu verlangen, dass Sie sich vor Ort wiegen. Sie haben das Recht, das Wiegen zu verweigern. In diesem Fall haben wir jedoch das Recht, die Zurverfügungstellung eines Leihpferdes zu verweigern. Eine (anteilige) Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht.

§ 9 Obliegenheiten

  1. Sie sind verpflichtet, auftretende Reisemängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
  2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine uns von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  3. Das Reiten erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aufgrund des Reitens eintreten.
  4. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände wird nicht gehaftet.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

§ 11 Hof- und Stallordnung

  1. Den Hinweisen und Anweisungen des Personals zum Betriebsablauf, insbesondere im Umgang mit Pferden ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
  2. Der Gast ist verpflichtet, beim Reiten eines Leihpferdes eine Reitkappe zu tragen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
  3. Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz.
  4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Meppen vereinbart.
  5. Änderungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Reiseveranstalter ist:

Ride & Bike
Josef Rohe
Hilter Str. 12
49762 Lathen OT Hilter
Telefon: 05933-16 93 / 05933-45 45
Telefax: 05933-13 24
E-Mail: info@ferienhaus-home.de

 

Stand: Mai 2023